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BERATUNG

Beratung
  • Rechtssicherheit für die Arbeitnehmerschutz-Verantwortlichen (Arbeitgeber, Geschäftsleitung, verantwortlich Beauftragter): Arbeitgeber bei der Erfüllung ihrer Pflichten auf diesem Gebiet unterstützen.

  • Beratung und Überprüfung der gesetzlichen Vorschriften und Dokumentation bezüglich Aufzeichnungen, Meldepflichten, Prüfpflichten

  • Begehungen Besichtigung der Arbeitsstätten, Ermittlung und Beurteilung der Gefahren

  • Gestaltung der Arbeitsplätze und der Arbeitsabläufe

  • Beratung bei der Einführung von Arbeitsverfahren

  • Arbeitsanweisungen: Methodenbeschreibung, Verantwortlichkeit

  • Erstellung von Unterweisungsdokumenten, Gefährdungsbeurteilung

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