
BERATUNG


Beratung
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Rechtssicherheit für die Arbeitnehmerschutz-Verantwortlichen (Arbeitgeber, Geschäftsleitung, verantwortlich Beauftragter): Arbeitgeber bei der Erfüllung ihrer Pflichten auf diesem Gebiet unterstützen.
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Beratung und Überprüfung der gesetzlichen Vorschriften und Dokumentation bezüglich Aufzeichnungen, Meldepflichten, Prüfpflichten
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Begehungen Besichtigung der Arbeitsstätten, Ermittlung und Beurteilung der Gefahren
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Gestaltung der Arbeitsplätze und des Arbeitsabläufe
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Beratung bei der Einführung von Arbeitsverfahren
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Arbeitsanweisungen: Methodenbeschreibung, Verantwortlichkeit
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Erstellung von Unterweisungsdokumenten, Gefährdungsbeurteilung